Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Haßfurt ist bemüht, ihre digitale Stadtplattform im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) und der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist aufgrund der nachfolgend genannten Einschränkungen teilweise vereinbar mit den Anforderungen der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) bzw. der harmonisierten Norm EN 301 549.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 7. Juli 2026 erstellt und zuletzt am 7. Juli 2026 überprüft. Grundlage der Bewertung ist eine Selbstbewertung auf Basis technischer Prüfungen (u. a. Kontrast-, Tastatur- und Strukturprüfungen) der Stadt Haßfurt bzw. des technischen Dienstleisters.
Umgesetzte Maßnahmen
Semantisches HTML mit klarer Überschriftenstruktur, vollständige Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte für grafische Elemente, große Touchflächen in der WebApp, verständliche Sprache sowie ein „Zum Inhalt springen“-Link.
Bekannte Einschränkungen
Die interaktive Karte (OpenStreetMap) ist für Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer nur eingeschränkt zugänglich; alle Karteninhalte sind alternativ über die Suche und die Verzeichnisseiten erreichbar.
Angebote in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache (DGS) sind derzeit noch nicht verfügbar, aber geplant. Bis dahin helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter: Wenn Sie Informationen in einfacher Sprache benötigen, erreichen Sie uns telefonisch unter 09521 688-0 oder über das Kontaktformular – wir erläutern Ihnen Inhalte und Anträge auf Wunsch verständlich.
Barriere melden
Sie sind auf eine Barriere gestoßen? Bitte melden Sie uns diese über das Kontaktformular (Kategorie „Allgemeines Anliegen“) oder per E-Mail an [email protected] – wir kümmern uns darum.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass wir auf Ihre Meldung nicht angemessen reagiert haben, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Freistaats Bayern einschalten.